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Bei unseren Planungen stehen die Bedürfnisse des Menschen in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Fortbewegen und Erholen sowie ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen im Vordergrund. Besonders wichtig sind uns die Wirtschaftlichkeit der Planungsergebnisse und eine gute gestalterische Qualität.
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Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung, und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in § 4 BauGB geregelt. Es besteht die Möglichkeit, während der genannten Fristen Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.







